Nutzung der falschen Straße führt zur Aufdeckung von Straftaten
Bützower Str. - 22.05.2017Die Beamten vom Polizeihauptrevier Güstrow wollten
am Sonntag gegen 22:30 Uhr zu einem Einsatz wegen unzulässigen Lärm,
als ihnen in der
Bützower Straße in Güstrow ein schwarzer Audi
entgegengesetzt der Einbahnstraße entgegenkam. Das Fahrzeug wurde
gestoppt und kontrolliert. Eines der kleineren Probleme ist wohl die
Tatsache, dass mit sechs Personen im Fahrzeug die Anzahl der
vorhandenen Sicherungsvorkehrungen und somit zulässigen Insassen
überschritten war. Wie sich herausstellte ist der Fahrer 15 Jahre
alt, hat keine Fahrerlaubnis und Anzeichen für das Fahren unter
Einfluss von Betäubungsmitteln gezeigt. Etwas später gab er zu, dass
das Fahrzeug am Freitag vom Gelände eines Autohauses in Rostock
gestohlen wurde. Ebenso stammen die Kennzeichentafeln aus einer
Diebstahlshandlung und die HU-Plakette sowie die Landesplakette
wurden nachträglich aufgebracht. Es bleibt festzuhalten, dass der
junge Mann gegen eine ganze Reihe von Strafrechtsnormen verstoßen
hat, wie z. B. Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne
Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteln.
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